Allgemeine Bestimmungen
Über die Benützung des Clublokals entscheidet der Vorstand des FC Embrach. Er erteilt die Benützungsbewilligung und setzt die Mietgebühren, nach dem vom Vorstand genehmigten Tarif, fest. Mit der Benützung der Einrichtungen im Clublokal unterziehen sich die Veranstalter der Haus- und Benützungsordnung.
Die Aufsicht und Betreuung der Waldhütte unterliegt einem Abwart. Die Übernahme der Hütte ist durch die Veranstalter direkt mit dem Abwart zu vereinbaren. Letzterer händigt gegen Vorauszahlung der Mietgebühr, die Schlüssel aus. Gleichzeitig ist die Rückgabe des Schlüssels zu vereinbaren.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, für allfällige Schäden oder Verluste aufzukommen. Beschädigungen irgendwelcher Art sind dem Abwart sofort zu melden.
Das Mindestalter der/des verantwortlichen Mieterin/Mieters wird auf 18 Jahre festgesetzt.
Unter Vorbehalt der gesetzlichen Haftpflicht lehnt der Vorstand jegliche Haftung ab.
Haus- und Benützungsordnung
Informelles
Embrach, 10.01.2018
Der Vorstand des FCE