Benützungsregeln Clublokal im Bilg

Allgemeine Bestimmungen

Über die Benützung des Clublokals entscheidet der Vorstand des FC Embrach. Er erteilt die Benützungsbewilligung und setzt die Mietgebühren, nach dem vom Vorstand genehmigten Tarif, fest. Mit der Benützung der Einrichtungen im Clublokal unterziehen sich die Veranstalter der Haus- und Benützungsordnung.

Die Aufsicht und Betreuung der Waldhütte unterliegt einem Abwart. Die Übernahme der Hütte ist durch die Veranstalter direkt mit dem Abwart zu vereinbaren. Letzterer händigt gegen Vorauszahlung der Mietgebühr, die Schlüssel aus. Gleichzeitig ist die Rückgabe des Schlüssels zu vereinbaren.

Der Mieter nimmt zur Kenntnis, für allfällige Schäden oder Verluste aufzukommen. Beschädigungen irgendwelcher Art sind dem Abwart sofort zu melden.

Das Mindestalter der/des verantwortlichen Mieterin/Mieters wird auf 18 Jahre festgesetzt.

Unter Vorbehalt der gesetzlichen Haftpflicht lehnt der Vorstand jegliche Haftung ab.

Haus- und Benützungsordnung

  • Das Clublokal kann für Mannschaftsabschlüsse, Trainer- und Teamsitzungen sowie für private Anlässe gemietet werden.
  • Für die Reservation muss eine Anfrage via FCE Homepage gestellt werden. http://fcembrach.ch/de/sportanlage/belegungsanfrage
  • Die Küche darf genutzt werden, die Ausnahme bildet hier die Bierzapfanlage.
  • Vor jedem Anlass findet eine Übergabe statt.
  • Nach jedem Anlass ist das Clubhaus inkl. Küche besenrein abzugeben.
  • Es findet nach jeder Nutzung eine Abnahme statt. Anfallende Reinigungsarbeiten werden dem Benützer in Rechnung gestellt.
  • Kosten
    • Teamsitzung, Saisonabschlüsse Kostenlos
    • Private Nutzung für FCE Mitglieder 200.00
    • Private Nutzung für nicht FCE Mitglieder 250.00

Informelles

  • Das Clublokal bietet Platz für 40 Personen.
  • Es stehen Geschirr, Besteck und Gläser für 40 Personen zur Verfügung.
  • Das Lokal kann mittels Pelletofen beheizt werden.
  • Es stehen WC Anlagen für Männer und Frauen zur Verfügung.
  • Parkplätze sind genügend vorhanden.

Embrach, 10.01.2018
Der Vorstand des FCE

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